Die
Elternbeiratswahl
Mit Beginn des
Schuljahres 2016/2017 hat es durch die Änderung des Bayerischen Gesetzes über
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung eine
grundlegende Neuerung geben, bezüglich der Elternvertretung.
Unseren
Elternbeirat betrifft dabei folgender Absatz:
Art. 66 Abs. 1 BayEUG:
Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule,
bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen für je 15 Schülerinnen und
Schüler, ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat
jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Der Elternbeirat kann
durch Beschluss weitere Mitglieder, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen
erfüllen, mit beratender Funktion hinzuziehen; die Anzahl der hinzugezogenen
Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen.
Der Elternbeirat ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Bis zum
Schuljahr 2016/2017 setzte sich der Elternbeirat an unserer Grundschule aus
allen 1. und 2. Klassenelternsprechern jeder Klasse zusammen. Mit in Kraft
treten der Gesetzesänderung muss der Elternbeirat nun durch die Elternschaft
gewählt werden und ist unabhängig vom Amt des Klassenelternsprechers.
Im aktuellen Schuljahr
2018/2019 haben sich 14 Kandidaten aufstellen lassen, der neue Elternbeirat
setzt sich aus den ersten 12 Kandidaten zusammen, die folgenden 2 wären
Nachrücker in der Reihenfolge der erzielten Stimmen.
Namen und Fotos aller
Elternbeiräte im Schuljahr 2018/2019 unter „Willkommen“ in der Rubrik
„Elternbeirat“.