Schullogo Foto der neuen Schule

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Der Elternbeirat der Grundschule Wörthsee


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Die Elternbeiratswahl

Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 hat es durch die Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung eine grundlegende Neuerung geben, bezüglich der Elternvertretung.

 

Unseren Elternbeirat betrifft dabei folgender Absatz:

Art. 66 Abs. 1 BayEUG:

Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule, bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen für je 15 Schülerinnen und Schüler, ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Der Elternbeirat kann durch Beschluss weitere Mitglieder, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, mit beratender Funktion hinzuziehen; die Anzahl der hinzugezogenen Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen. Der Elternbeirat ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.

 
Bis zum Schuljahr 2016/2017 setzte sich der Elternbeirat an unserer Grundschule aus allen 1. und 2. Klassenelternsprechern jeder Klasse zusammen. Mit in Kraft treten der Gesetzesänderung muss der Elternbeirat nun durch die Elternschaft gewählt werden und ist unabhängig vom Amt des Klassenelternsprechers.

Im aktuellen Schuljahr 2018/2019 haben sich 14 Kandidaten aufstellen lassen, der neue Elternbeirat setzt sich aus den ersten 12 Kandidaten zusammen, die folgenden 2 wären Nachrücker in der Reihenfolge der erzielten Stimmen.

Namen und Fotos aller Elternbeiräte im Schuljahr 2018/2019 unter „Willkommen“ in der Rubrik „Elternbeirat“.


 
 
 



Stand: Januar 2019