Die
Elternbeiratswahl
Die Elternvertretung ist hier gesetztlich verankert:
Art. 66 Abs. 1 BayEUG:
Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule,
bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen für je 15 Schülerinnen und
Schüler, ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat
jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Der Elternbeirat kann
durch Beschluss weitere Mitglieder, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen
erfüllen, mit beratender Funktion hinzuziehen; die Anzahl der hinzugezogenen
Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen.
Der Elternbeirat ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Der
Elternbeirat wird jeweils für zwei Jahres gewählt. Die
nächste Elternbeiratswahl findet zu Beginn des Schuljahres
2027/2028 statt. Sollten Sie Interesse daran haben, sich als Kandidat
aufstellen zu lassen, informieren Sie sich gerne beim aktuellen
Elternbeirat.
Namen und Fotos aller
Elternbeiräte im aktuellen Schuljahr finden Sie unter „Willkommen“ in der Rubrik
„Elternbeirat“.