Die
Elternbeiratswahl
Mit Beginn des
Schuljahres 2016/2017 hat es durch die Änderung des Bayerischen Gesetzes über
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung eine
grundlegende Neuerung geben, bezüglich der Elternvertretung.
Unseren
Elternbeirat betrifft dabei folgender Absatz:
Art. 66 Abs. 1 BayEUG:
Für je 50 Schülerinnen und Schüler einer Schule,
bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen für je 15 Schülerinnen und
Schüler, ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen; der Elternbeirat hat
jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Der Elternbeirat kann
durch Beschluss weitere Mitglieder, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen
erfüllen, mit beratender Funktion hinzuziehen; die Anzahl der hinzugezogenen
Mitglieder darf nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen.
Der Elternbeirat ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Bis zum
Schuljahr 2016/2017 setzte sich der Elternbeirat an unserer Grundschule
aus
allen 1. und 2. Klassenelternsprechern jeder Klasse zusammen. Seit der
Gesetzesänderung muss der Elternbeirat durch die Elternschaft
gewählt werden und ist unabhängig vom Amt des
Klassenelternsprechers.
Der
Elternbeirat wird jeweils für zwei Jahres gewählt. Die
nächste Elternbeiratswahl findet zu Beginn des Schuljahres
2025/2026 statt. Sollten Sie Interesse daran haben, sich als Kandidat
aufstellen zu lassen, informieren Sie sich gerne beim aktuellen
Elternbeirat.
Namen und Fotos aller
Elternbeiräte im aktuellen Schuljahr finden Sie unter „Willkommen“ in der Rubrik
„Elternbeirat“.